Allgemeine Teilnahmebedingungen

für den Hackathon Open Legal Lab 2025

1. Veranstalter

Open Legal Lab (im Folgenden „Hackathon“) wird vom Verein eJustice.CH, Postfach, 3001 Bern, (im Folgenden „Veranstalter“) organisiert.

Kontakt: info(at)ejustice.ch

2. Geltungsbereich

Diese ATB regeln die Teilnahme am Hackathon sowie an etwaigen dazu gehörenden Informationsveranstaltungen. Der Hackathon findet am 06. und 07. April 2025 im Olympic House, Magglingen, statt. Die Teilnahme ist nur vor Ort möglich; abgesehen von den Informationsveranstaltungen wird keine Online-Option angeboten. Diese ATB gelten mit der Anmeldung zur Teilnahme am Hackathon durch Bestätigung als empfangen und akzeptiert.

3. Teilnahme

Mit der Anmeldung verpflichten sich die Teilnehmenden, an beiden Veranstaltungstagen persönlich vor Ort anwesend zu sein. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren und Minderjährige mit einer schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Mitarbeitende des Veranstalters sowie Partnerunternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Anmeldung erfolgt über das offizielle Online-Formular und ist verbindlich. Die Teilnehmenden können Projekte einreichen, welche es am Hackathon zu erarbeiten oder lösen gilt (im Folgenden „Challenges“). Über die Zulässigkeit von Challenges befindet der Veranstalter allein. Ein Anspruch auf Teilnahme oder eine Challenge besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Teilnahme am Hackathon ist kostenlos. Bei einer Abmeldung oder Nichterscheinen weniger als 5 Tage vor der Veranstaltung fällt eine Gebühr von CHF 100.00 an, zu zahlen an den Veranstalter.

4. Pflichten

Teilnehmende verpflichten sich, bei der Teilnahme am Hackathon keine illegalen oder verwerflichen Inhalte zu benutzen, zu inkorporieren oder solche zu erstellen. Ferner verpflichten sich die Teilnehmenden zur Angabe aller Quellen, wo notwendig. Teilnehmende willigen ein, ihre erstellten Inhalte am Ende des Hackathons in einem vom Veranstalter festgelegten Rahmen zu präsentieren und zu veröffentlichen. Die Teilnehmenden stellen die nötige Hardware sowie Software selbst. Bei Einsatz und Verwendung jeglicher Software oder Inhalte sind die Teilnehmenden verpflichtet, über die entsprechenden Lizenzen zu diesem Zweck zu verfügen und diese zu beachten.

5. Datenschutz und Bildrechte

Der Veranstalter erhebt und bearbeitet Personendaten gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen als Verantwortlicher. Personendaten werden zur Organisation und Kommunikation im Rahmen der Veranstaltung bearbeitet und können im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung auch veröffentlicht werden. Während des Hackathons können Foto- und Videoaufnahmen entstehen. Die Teilnehmenden stimmen zu, dass der Veranstalter diese Aufnahmen für Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung nutzen darf. Teilnehmende können der Verwendung von Bildern, auf denen sie zu sehen sind, widersprechen oder eine Unkenntlichmachung verlangen.

6. Rechte an Inhalten

Die Teilnehmenden behalten die Rechte an den von ihnen entwickelten Inhalten. Der Veranstalter erhält jedoch eine unentgeltliche, weltweite Lizenz zur Nutzung und Veröffentlichung der Ergebnisse zu Dokumentations- und Werbezwecken. Die Teilnehmenden verpflichten sich, nur eigene Inhalte einzureichen und keine Rechte Dritter zu verletzen. Für etwaige Verfahren, Kosten und Schäden, die dem Veranstalter durch solche Verletzungen entstehen, halten die Teilnehmenden den Veranstalter in vollem Umfang frei. Teilnehmende haben nicht das Recht die Logos oder Marken der Sponsoren oder des Veranstalters ausserhalb des Hackathons zu nutzen oder darzustellen.

7. Preise und Auszeichnungen

Preise und Auszeichnungen werden auf der Website des Veranstalters ausgeschrieben und unterliegen den dort angegebenen Bedingungen. Eine Barauszahlung, ein Umtausch der Preise und der Rechtsweg sind ausgeschlossen.

8. Haftung

Soweit ein Schaden nicht grobfahrlässig oder absichtlich verursacht worden ist, wird jegliche Haftung seitens des Veranstalters und seiner Hilfspersonen für unmittelbaren oder mittelbaren Schaden wegbedungen, soweit den Teilnehmenden eine Haftung nicht ausdrücklich zugesichert wird oder eine solche gesetzlich unabdingbar ist. Die Teilnehmenden sind selbst für die sichere Verwahrung ihrer Ausrüstung und ihres Eigentums verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust oder Diebstahl.

9. Ausschluss von Teilnehmenden

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstössen gegen die ATB, des Hack Code of Conducts (https://hackcodeofconduct.org/) oder bei anderweitigen Störungen vom Hackathon auszuschließen.

10. Allgemeines

Diese ATB unterliegen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Bern. Änderungen der Regeln und Bedingungen, einschliesslich dieser ATB, sind dem Veranstalter jederzeit vorbehalten. Soweit eine oder mehrere Bestimmungen dieser ATB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein sollten, werden diese durch Regelungen ersetzt, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.